Das sollte nun nicht passieren
Nachdem ich heute von trigami, für die ich in der Vergangenheit diverse Rezensionen geschrieben habe, eine Ausschreibung für die Bewertung einer eindeutigen Webcam-Community für Erwachsene erhalten habe, war ich doch stark im Zweifel, ob ich diese annehmen sollte.
Nach einem kurzen Chat mit Matthias (aka MTB-Junkie), erfuhr ich, dass er auch eine Ausschreibung dieser Art erhalten hat. Das hat mich dann doch etwas stutzig gemacht. Gibt es keine Alterskontrollmechanismen bei trigami, die verhindern, dass Dienste ab 18 auch Minderjährigen Rezensenten zugänglich gemacht werden? Matthias beschreibt den Fall selber auf seinem Blog.
Update: AGB Trigami setzen Volljährigkeit voraus!
Der Fall zieht mittlerweile Kreise, sogar DonAlphonso hat davon Wind bekommen :-) und schreibt in der Blogbar darüber. Wird trigami reagieren? Es wäre angebracht, diesen Bug im System schnellstmöglich abzustellen.
P.S. Ich habe die Ausschreibung angenommen unter der Bedingung, darüber lustig bzw. ironisch zu schreiben. Mal sehen ob die Macher der Community Spaß verstehen. Vermutlich wird mich dieser Beitrag hier jedoch disqualifizieren.
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[...] Nur dämlich, dass anscheinend auch Minderjährige für trigami bloggen. Da erregt sowas natürlich Aufsehen. [...]
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*hehe* ich erwarte mit Spannung deinen Bericht :-)
Schau mal in Dein Trigami-Profil und Du erkennst den Grund. Es gibt kein Feld für das Geburtsdateum…
@Dieter: Wo Du Recht hast. Danke für den Hinweis. Trotzdem sollte dann bei “solchen” Rezensionen noch ein Opt-in o.ä. eingebaut werden à la: Ich bin alt genug.
Ich fände auch eine Speicherung des Geburtsdatums akzeptabel. Allerdings dürfte das auch wieder die Datenschutzfundamentalisten auf den Plan rufen. Darüber sollte man sich meiner Meinung nach jedoch hinweg setzen. Immerhin muss in einem geschäftlichen Umfeld letztlich auch prüfbar sein, inwieweit jemand überhaupt rechtlich geschäftsfähig ist.
da stimme ich völlig zu. Mittlerweile muss man aus rechtlichen Gründen angeben, ob man volljährig ist, wenn man die Webseite eines Bierherstellers besuchen will, aber einen Rechtsvertrag ohne Klärung der Geschäftsfähigkeit einzugehen ist möglich? Da ist doch was verkehrt. Wahrscheinlich wird sich trigami aber damit rausreden, dass sie ja nur eine Mittlerposition innehaben, denn den eigentlichen Vertrag schließt ja diese “Erotic-content”-Firma mit dem Jugendlichen. Da ist es dann aber auf jeden Fall ein rechtliches Vergehen.
Dirk, es ist aber so, dass die Anmeldung bei Trigami Minderjährigen untersagt ist. Eine Überprüfung des Alters bei einzelnen Rezensionen erübrigt sich also, denn jeder User muss per se volljährig sein.
Wenn der User bei der Anmeldung gelogen hat, ist es halt so. Man könnte fordern, dass das Alter bei der Registrierung verifiziert werden muss, das ist in Deutschland aber, soweit ich weiß, nicht üblich und vom Gesetz her auch nicht notwendig. Man erwartet einfach ein Bisschen Ehrlichkeit vom Internetuser, Trigami hat nicht die Aufgabe, die Kinder vor sich selbst zu schützen, dafür sind andere da. Wenn sie lügen, um Mitglied zu werden, können sie sich nicht beschweren, wenn sie nicht jugendfreies Material zu Gesicht bekommen.
@all: Okay, mittlerweile hat sich herausgestellt – wie David richtig bemerkte – dass die AGB von Trigami besagen, der Nutzer müsse volljährig sein.
Leider (?) ist mein Blog thematisch unpassend. Bewerbung abgelehnt.
Ich habe die Rezension gleich rundheraus abgelehnt. Kurz hatte ich noch darüber nachgedacht, es doch… :shock: Aber dann siegten meine Prinzipien!