Abzocke Teil 4 - wie vorausgesagt

Wasbisher, geschah.

Heute das nächste Schreiben von der Anwaltssozietät. Wir erinnern uns:

Wenn ich den Foren glauben darf, kommt als nächstes ein weiteres Schreiben von denen, mit letztmaliger Aufforderung und Vorschlag, das Ganze mit Zahlung der Hälfte der Forderung einzustellen. Danach soll (auch ohne Reaktion des Angeschriebenen) Ruhe sein.

Und siehe da: Weil man die Forderung von jetzt 144,55 Euro bisher vergeblich angemahnt habe, müsse man nun das Gerichtsverfahren einleiten. Das Verfahren sei für mich unangenehm, zeitaufwendig (schreibt man nicht mittlerweile aufwändig?) und koste Geld. Deshalb habe man sich bei der Mandanschaft dafür eingesetzt, mir einen Vergleich vorzuschlagen. Man freue sich (!), mir folgenden Vergleich vorschlagen zu können:

Zahlen Sie bis zum 17.09.2007 den Vergleichsbetrag von 86,73 Euro.

Damit stoppe ich die Einleitung des Gerichtsverfahrens und entledige mich der unter obigem Aktenzeichen aufgeführten Schuld (Welche Schuld bitteschön?). Erfolgt innerhalb … blabla..müssen wir den gesamten Betrag gerichtlich geltend machen.

Anlage: Zahlkarte

Ja nee, is klar.


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Kommentare

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Mensch mensch die sind aber hartnäckig, hatte ja einen ähnlichen Fall (wir sprachen darüber), habe aber bis jetzt *toitoitoi* nichts mehr gehört.
Beim Fall “aufwendig” geht beides also auch aufwändig, wobei ich zur ersten Fassung neige, bin aber auch amtlicher Wechstabendverbuchsler :-)

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